Aufenthaltserlaubnis - Imperial Estate GmbH

Selbstredend unterstützt Sie die Imperial Estate GmbH auch bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln (Aufenthaltserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Niederlassungserlaubnis und/oder Visum).

 

Der besondere Fokus der Imperial Estate GmbH liegt hierbei, nachfragebedingt, auf dem Aufenthaltstitel der sogenannten Aufenthaltserlaubnis, worunter eine befristete Genehmigung zum Aufenthalt einer Person in Deutschland zum Zwecke der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus völkerrechtlichen oder politischen Gründen, bzw. aus familiären Gründen zu verstehen ist.

 

Da die meisten Kunden der Imperial Estate GmbH zunächst die temporäre Möglichkeit, einen Wohnsitz in Deutschland zu begründen, favorisieren und im Regelfall flankierend einer, meist selbstständigen, Tätigkeit nachzugehen wünschen, arbeiten wir diesbezüglich, da diese Serviceleistung aus rechtlichen Gründen nicht direkt von unseren Mitarbeitern erbracht werden darf, mit auf diesen Themenkomplex der §§ 18, 18a, 20 und 21 AufenthG spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen und bieten Ihnen im Ergebnis eine hervorragende Ausgangsbasis, jedwede diesbezügliche bürokratische und rechtliche Hürden erfolgreich zu meistern.

 

Prüfen Sie daher sich und uns und vertrauen Sie auch bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln der Imperial Estate GmbH.